Arbeitsrecht – Lohnverzug

Im Fall eines Lohnverzugs durch ihren Arbeitnehmer sollten Sie schnell Rechtsschutz bei einem, auf Arbeitsrecht spezialisierten, Rechtsanwalt suchen. Als ein solcher können wir für Sie prüfen, ob ggf. bestimmte Ausschlussfristen zu beachten sind. Sollte dies der Fall sein, was durchaus möglich ist, bedeutet dies, dass Ihre Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen, wenn Sie diese nicht verlieren möchten.

Nachdem wir diese Fristen für Sie überprüft haben, haben Sie nun verschiedene Möglichkeiten, um auf den Verzug ihres Arbeitgebers zu reagieren. Hier besteht zum einem die Möglichkeit einer schriftlichen Aufforderung, welche wir gerne für sie erstellen, in der Sie Ihren Arbeitgeber dazu auffordern, den ausstehenden Lohn auszuzahlen. Die andere Möglichkeit besteht in der sofortigen Klageerhebung und ist somit das deutlich drastischere Vorgehen. Da jeder Fall sehr speziell ist, beraten wir Sie hier gerne und unterstützen Sie bei der Findung und Umsetzung des geeigneten Vorgehens.

Rechtsanwältin

Jana Jeschke

FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT
FACHANWÄLTIN FÜR SOZIALRECHT

Kontaktieren sie uns jetzt. Wir beraten sie gerne.

Schönhauser Allee 144 (2.OG links)

10435 Berlin

Tel.: 030 23 88 22 30

info@kanzlei-jeschke.de

Kontakt formular