Arbeitsrecht – Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz
Wird Ihr Arbeitsverhältnis nicht vom KSchG geschützt, so braucht Ihr Arbeitgeber keinen der genannten Kündigungsgründe um ordentlich kündigen zu können. Dennoch hat der Arbeitgeber natürlich ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu wahren.
So kann auch eine im Kleinbetrieb ausgesprochene, formal wirksame Kündigung im Ausnahmefall gegen Treu und Glauben verstoßen und damit insgesamt unwirksam sein.
Rechtsanwältin
Jana Jeschke
FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT
FACHANWÄLTIN FÜR SOZIALRECHT

Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.

Tel.: 030 23 88 22 30 info@kanzlei-jeschke.de