Arbeitsrecht – Diskriminierung am Arbeitsplatz

Sie werden auf der Arbeit, ohne sachlichen Grund, aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Sexualität, ihrer Nationalität, oder aufgrund ihrer religiösen Ansichten, benachteiligt oder schlechter behandelt als ihre Kollegen? Setzen Sie sich zur Wehr!

In Deutschland gilt das sog. „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (auch AGG genannt), wodurch eine Möglichkeit geschaffen wurde, gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz vorzugehen  und seine Rechte einzufordern.

Wir können Sie dabei unterstützen! Sehen Sie nicht hilflos dabei zu, wie ihre Rechte mit Füßen getreten werden. Kontaktieren sie unsere Kanzlei und wir prüfen für Sie, ob es sich um eine Diskriminierung jeglicher Art handelt und, ob ein Schadensersatz wegen Diskriminierung erfolgreich gegen Ihren Arbeitgeber geltend gemacht werden kann!

Rechtsanwältin

Jana Jeschke

FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT
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