Arbeitsrecht – Kündigungsschutzklage

Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber haben Arbeitnehmer lediglich drei Wochen Zeit, gegen die Kündigung in Form einer Kündigungsschutzklage vorzugehen. Diese Frist gilt ab dem Zugang der Kündigung. Nach Ablauf dieser drei Wochen wird die Kündigung als wirksam angesehen und kann nachträglich nur noch unter einigen wenigen und engen Voraussetzungen durch eine Kündigungsschutzklage angefochten werden.

Inhalt einer Kündigungsschutzklage

Bei einer wirksamen Kündigungsschutzklage gilt es einige Mindestanforderungen zu erfüllen. Durch Einreichen der Klage geht der Arbeitnehmer gegen eine spezifische Kündigung seines Arbeitgebers an. Auf Grund der Komplexität dieser Materie ist es ratsam, einen kompetenten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht für die Kündigungsschutzklage hinzuzuziehen. Dieser ist nicht nur in der Lage Sie professionell zu vertreten, sondern wird Ihnen im Vorfeld Ihre Erfolgschancen bei Klageeinreichung aufzeigen.

Ziel einer Kündigungsschutzklage

Ziel der Kündigungsschutzklage ist es das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Eine Klage auf Abfindung ist in Deutschland hingegen nicht vorgesehen. Jedoch enden statistisch betrachtet eine Vielzahl der eingereichten Kündigungsschutzverfahren mit der Auszahlung einer Abfindung im Wege eines Vergleiches. Mit einem solchen Vergleich wird das Arbeitsverhältnis unter beidseitigem Einverständnis beendet. Der Vergleich ist ein Vertrag zwischen den Parteien und wird individuell ausgehandelt. Auch bei der Einigung auf Zahlung einer Abfindung sollten Sie auf den Einsatz eines Rechtsanwalts nicht verzichten. Ein kompetenter Arbeitsrechtler wird Ihnen zur Seite stehen, um sicher zu gehen, dass Sie nichts übersehen und Ihre Interessen in dem Vergleich bestmöglich berücksichtigt werden.

Nach dem Erhalt einer Kündigung sollten Sie also keine Zeit verlieren. Kontaktieren Sie uns, um sicherzugehen, dass Sie keine wichtigen Fristen versäumen. Bei uns stehen Ihre individuellen Interessen im Vordergrund. Profitieren Sie durch unsere individuelle, seriöse und professionelle Beratung.

Rechtsanwältin

Jana Jeschke

FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT
FACHANWÄLTIN FÜR SOZIALRECHT

Kontaktieren sie uns jetzt. Wir beraten sie gerne.

Schönhauser Allee 144 (2.OG links)

10435 Berlin

Tel.: 030 92 10 03 08

info@kanzlei-jeschke.de

Kontakt formular