Arbeitsrecht – Abfindungen

Entgegen der landläufigen Meinung vieler Mandanten ist das Thema der Abfindung nicht gesetzlich geregelt und diese somit nicht zwingend vorgeschrieben. Dies gilt auch im Falle einer betriebs- oder leistungsbedingten Kündigung. Eine Abfindung ist nur dann zwingend erforderlich, wenn diese im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt wurde.

Aus diesem Grund ist gerade hier eine kompetente, arbeitsrechtliche Beratung unabdinglich. Denn tatsächlich werden Abfindungen auch ohne vertragliche Festlegung oft ausgezahlt, aus dem einfachen Grund, dass Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage fürchten. Denn sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber, sind daran interessiert, sich

möglichst im Guten zu einigen. Dies liegt daran, dass die Gesetzgebung sehr strikte Forderung an das Wirksamwerden einer Kündigung hat. Aus diesem Grund ist die Mehrzahl aller Kündigungen arbeitsrechtlich anfechtbar. Durch unsere Unterstützung haben Sie demnach sehr gute Chancen eine Abfindung zu erkämpfen. Und dies, in den meisten Fällen, ohne den drastischen Weg einer Klage. Wir sind bereit für ihre Rechte einzutreten, denn eine gute Beratung und letztendlich die professionelle Durchführung bestimmen hier nicht nur die Abfindung an sich, sondern beeinflussen auch Art und Höhe der Abfindung, da diese stark variieren können.

Wir erkunden uns ausführlichst über die Abfindungshistorie der Unternehmen in ihrer Umgebung. Mit diesem Wissen und unserem fachlichen know how lässt sich die Abfindung oft um ein volles Monatsgehalt, oder sogar mehr, erhöhen.

Rechtsanwältin

Jana Jeschke

FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT
FACHANWÄLTIN FÜR SOZIALRECHT

Kontaktieren sie uns jetzt. Wir beraten sie gerne.

Schönhauser Allee 144 (2.OG links)

10435 Berlin

Tel.: 030 23 88 22 30

info@kanzlei-jeschke.de

Kontakt formular